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MEWA - Pressemitteilungen

Welttag für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Wie Schutzkleidung in den Arbeitsalltag einzog: europäische Normen und innovative Gewebe

Wiesbaden, April 2015: Der diesjährige Welttag für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (28. April) stellt das Thema „Prävention von Berufskrankheiten“ in den Mittelpunkt. Wie können Arbeitsbedingungen gesünder und sicherer werden, um arbeitsbedingte Krankheiten und Unfälle zu vermeiden? Das Tragen von Schutzkleidung ist dabei ein wesentlicher Faktor. In den letzten 50 Jahren hat sich auf diesem Terrain viel getan: die Erweiterung der europäischen Richtlinien, die steigende Verantwortung des Arbeitgebers, leichte Gewebe, moderne Outfits und – damit verbunden – die wachsende Akzeptanz, Schutzkleidung zu tragen.

Das war nicht immer so. „Lange Zeit kam das Tragen von Schutzkleidung einer Strafe gleich: Die schützenden Gewebe, die in den 1960er und 1970er Jahren hergestellt wurden, hatten den Tragekomfort einer Ritterrüstung“, berichtet Nicole Kiefer, Leiterin der Produktentwicklung bei der MEWA Textil-Service AG & Co. Auch die ersten Sicherheitsschuhe, die um 1920 zum Einsatz kamen, waren schwere Treter, flexibel wie ein Brett. Dagegen ist die heutige Schuh-Generation mit Fersendämpfungssystem bequemer als mancher Freizeitschuh. Noch bis in die 1970er Jahre trug man in manchen Produktionshallen Holzpantinen. Undenkbar aus heutiger Sicht.

Rechtliche Regelung seit den sechziger Jahren

Erste nationale Standards zur Gewebeprüfung bei der Herstellung von Schutzkleidung gab es in den 60er und 70er Jahren. Verschiedene Brennklassen und Aussagen über den Chemikalienschutz entstanden in dieser Zeit. Mit der Richtlinie 89/656/EWG wurden 1989 erste europaweit einheitliche Mindestvorschriften bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung durch Arbeitnehmer festgelegt. Seit 1996 ist sie u.a. mit dem Arbeitsschutzgesetz und der „PSA-Benutzungs-verordnung“, die den Arbeitgeber in die Pflicht nimmt, in deutsches Recht umgesetzt. In der PSA-Benutzerverordnung werden auch Auswahl, Bereitstellung, Wartung, Reparatur, Ersatz sowie Lagerung von persönlichen Schutzausrüstungen durch den Arbeitgeber und seine Verpflichtung zu Unterweisung geregelt.

Leichte, leistungsfähige Gewebe

Währenddessen wurde in den Forschungslabors der Textilindustrie an der Weiterentwicklung der Fasern gearbeitet. Zwei Trends zeichnen sich ab: Erstens werden die innovative Gewebe immer leichter. Damit genügen sie den wachsenden ergonomischen Ansprüchen bei kontinuierlich verbesserter Schutzfunktion. „Es gibt bereits Gewebe mit 350 Gramm pro Quadratmeter, die einer Schutzklassifizierung D3 entsprechen, das ist z.B. eine Schutzkleidung für hitzeexponiertes Arbeiten zum Schutz vor flüssigen Aluminiumspritzern“, erklärt Nicole Kiefer. Zweitens: die Multifunktionalität. Inzwischen sind Gewebe Standard, die mehrere Schutzziele erfüllen, also z. B. Hitze- und Flammschutz plus Antistatik, Warnschutz plus Hitzeschutz plus Chemikalienschutz und mehr, bieten.

MEWA Textil-Management

MEWA versorgt Unternehmen europaweit von 42 Standorten aus mit Berufs- und Schutzkleidung, Putztüchern, Ölauffang- und Fußmatten sowie Teilereinigern im Full-Service. Ergänzend können per Katalog Artikel für Arbeitsschutz unter der Marke „World Wide Work by MEWA“ bestellt werden. Etwa 4.700 Mitarbeiter betreuen rund 170.000 Kunden aus Industrie, Handel, Handwerk und Gastronomie. 2013 erzielte die MEWA Gruppe einen Umsatz von 555 Millionen Euro. Gegründet 1908, ist MEWA heute führend im Segment Textil-Management. Im November 2013 kam MEWA unter die Top 3 des Deutschen Nachhaltigkeitspreises in der Kategorie „Deutschlands nachhaltigste Produkte / Dienstleistungen“. 2013 wurde das Unternehmen vom Verlag Deutsche Standards zum zweiten Mal als „Marke des Jahrhunderts“ und 2015 zum zweiten Mal als „Weltmarktführer“ ausgezeichnet.

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MEWA Textil-Service AG & Co. Management OHG
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21.04.2015

Heute ist das Tragen von Schutzkleidung Standard. 1989 trat eine europaweit einheitliche Richtlinie für Persönliche Schutzausrüstung in Kraft.

Sie legt seither die gesetzlichen Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Herstellung persönlicher Schutzausrüstungen fest.