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MEWA - Pressemitteilungen
Zehn Dos and Don'ts für den Umgang mit Schutzkleidung
„Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“
Wiesbaden, April 2016: Am „Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ (28.4.2016) steht der Arbeitsschutz im Fokus und damit die Frage: Wie kann man Menschen vor Gefahren am Arbeitsplatz schützen? Schutzkleidung ist eine Maßnahme, die gut greift, wenn sie richtig angewendet wird. Silvia Mertens ist Diplom-Ingenieurin für Bekleidungstechnik und Produktmanagerin beim Textildienstleister MEWA, Wiesbaden. Sie unterstützt Kunden bei der Auswahl von Schutzkleidung und hat eine Checkliste zusammengestellt.
Das gilt es zu berücksichtigen:
Die Gefährdungsbeurteilung
Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung: In welchen Arbeitsbereichen wird die Kleidung getragen, wogegen soll sie schützen? Welches Normenprofil wird benötigt?
Art der Bekleidung
Die aktuelle Bekleidung wird analysiert. Welche Vor- und Nachteile hat sie? Was sollte bei der neuen Kleidung anders sein?
Kosten und Folgekosten
Zur Erhaltung der Schutzfunktion muss Schutzkleidung professionell gewaschen und gewartet werden. Darum kümmern sich Textildienstleister. Zu prüfen ist, welche Leistungen im Angebot enthalten sind.
Reality-Check: Eignet sich die Kleidung?
Schutzkleidung muss am realen Einsatzort geprüft werden. Wie gut schützt die Kleidung wirklich gegen die dort bestehenden Gefährdungen, zum Beispiel gegen eingesetzte Chemikalien und vorhandene Hitzeeinwirkungen?
Tragetest: Was sagen die Mitarbeiter?
Die Schutzkleidung sollte von den Mitarbeitern getestet und bewertet werden. Lassen sich alle Bewegungen problemlos ausführen? Bietet die Schutzkleidung den notwendigen Schutz?
Das gilt es zu vermeiden:
Schutzkleidung ohne Beratung kaufen
Um Mitarbeiter sicher auszustatten, sollte man sich Unterstützung holen: intern durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, extern durch einen kompetenten Dienstleister.
Schäden selbst beheben
Jede Veränderung an zertifizierter Kleidung ist ohne vorherige Prüfung durch die Zertifizierungsstelle nicht zulässig. Das gilt sogar für das Kürzen von Ärmeln.
Die Mitarbeiter nicht informieren
Zu den Vorgaben für den Arbeitgeber gehört auch, die Mitarbeiter über die Art und Handhabung der Kleidung informieren, zum Beispiel durch eine Betriebsanweisung.
Den Mitarbeitern die Pflege überlassen
Schutzkleidung sollte nicht in normaler Haushaltswäsche mitgewaschen werden. Sie kann dadurch ihre Schutzfunktion verlieren.
Kompromisse eingehen
Mittelmäßiger Schutz reicht bei PSA nicht aus, optimaler Schutz verbessert die Rechtssicherheit. Dabei unterstützen auch Textildienstleistungsunternehmen.
Das ist neu:
PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Eine neue EU-Verordnung – sie tritt am 20. April 2016 in Kraft – soll einen besseren Schutz der PSA-Träger erreichen. Sie wird die seit 1989 geltende Richtlinie 89/686/EWG am 21. April 2018 aufheben. Professionelle Dienstleister wie MEWA setzen in der Regel bereits alle Vorgaben um – so sind Unternehmer und ihre Mitarbeiter auf der sicheren Seite.
MEWA Textil-Management
MEWA versorgt Unternehmen europaweit von 42 Standorten aus mit Berufs- und Schutzkleidung, Putztüchern, Ölauffang- und Fußmatten sowie Teilereinigern im Full-Service. Ergänzend können per Katalog Artikel für Arbeitsschutz unter der Marke „World Wide Work by MEWA“ bestellt werden. Etwa 4.900 Mitarbeiter betreuen rund 172.000 Kunden aus Industrie, Handel, Handwerk und Gastronomie. 2014 erzielte die MEWA Gruppe einen Umsatz von 583 Millionen Euro. Gegründet 1908, ist MEWA heute führend im Segment Textil-Management. Im November 2013 kam MEWA unter die Top 3 des Deutschen Nachhaltigkeitspreises in der Kategorie „Deutschlands nachhaltigste Produkte / Dienstleistungen“. 2013 wurde das Unternehmen vom Verlag Deutsche Standards zum zweiten Mal als „Marke des Jahrhunderts“ und 2015 zum zweiten Mal als „Weltmarktführer“ ausgezeichnet.
Kontakt für Presseanfragen:
MEWA Textil-Service AG & Co. Management OHG
Vanessa Jung, Telefon 0611 7601-247
E-Mail: presse(at)mewa.de
Media Contor – Agentur für Public Relations
Bonni Narjes,Telefon 040 300696-10
E-Mail: narjes(at)mediacontor.de


